Kanäle
In der Bundesrepublik Deutschland verbraucht jeder Einwohner pro Tag durchschnittlich ca. 120 Liter Trinkwasser für Körperhygiene, Wäschewaschen, Toilettenspülung, Kochen usw. . Darüber hinaus wird in Industriebetrieben für die unterschiedlichsten Produktionsprozesse Trinkwasser benötigt. Das verschmutztes Trinkwasser wird als Abwasser über den Hausanschluß in das unterirdische Kanalnetz eingeleitet und der angeschlossenen Kläranlagen zur Reinigung zugeführt. Neben dem Abwasser ist auch Regenwasser abzuführen, dass auf befestigte Flächen wie Hausdächer, Parkplätze und Straßen fällt und bei starken Niederschlagsereignissen zu Überflutungen führen könnte. In Abhängigkeit der Geländebeschaffenheit erfolgt der Transport des Wassers im freien Gefälle (sogenannte Freispiegelleitungen) oder durch Pumpen (sogenannte Druckrohrleitungen). Wird Abwasser und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal transportiert, so wird dieses Rohrleitungssystem als Mischkanalisation bezeichnet. Werden dagegen Abwasser und Regenwasser in getrennten Kanälen abgeführt, so nennt man dieses System Trennkanalisation. Das in der Trennkanalisation separat erfasste Regenwasser wird nicht der Kläranlage, sondern nahegelegenen Gewässern zugeführt.
Das Kanalnetz besteht neben den wassertransportierenden Rohrleitungen aus weiteren Bauwerken. Dies sind zum einen Schächte, die als Zugang für Inspektionen dienen. Zum anderen befinden sich im Kanalnetz sogenannte Sonderbauwerke, die vor allem der hydraulischen Vergleichmäßigung der Wassermenge (z.B. Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken) und der Förderung des Wassers (Pumpwerke) dienen. Die hydraulische Vergleichmäßigung des Abwasserstroms dient vor allem dem Schutz der angeschlossenen, in der aufzunehmenden Wassermenge begrenzten Kläranlage und vor dem Überlaufen des Kanalnetzes. In der Regenwasserkanalisation schützen die Ausgleichsbecken vor Hochwasserereignissen und Überflutungen.
Der Wasserverband Eifel-Rur betreibt zur Zeit ca. 110 km verbandseigene Kanalisation in den Stadtgebieten Düren und Schleiden. Hierbei handelt es sich um Transportsammler, die das in den angeschlossenen Kanalnetzen gesammelte Abwasser direkt der Kläranlage zuleiten. Die Kanalnetze, in denen das Wasser in bebauten Wohn- und Industriegebieten gesammelt wird, befinden sich im Eigentum der Mitgliedskommunen und werden von diesen betrieben. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb des Kanalnetzes sind in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegeben. Hieraus resultiert u.a. die Vorgabe einer fortlaufenden Kontrolle. Zur Vermeidung von hydraulischen Engpässen und Verstopfungen werden die Rohrleitungen in regelmäßigen Abständen gespült. Durch Kamerabefahrungen werden Schäden an Rohrleitungen lokalisiert und bewertet. Auf Basis der Schadensbewertung erfolgen gezielte Sanierungsmaßnahmen, durch die der ordnungsgemäße Zustand der beschädigten Kanalabschnitte wiederhergestellt wird.