Die EU-Wasserrahmenrichtlinie

Am 22. Oktober 2000 trat die Europäische Rahmenrichtlinie Wasser („Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik“) in Kraft.

Ein wesentliches Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahre 2015 im Gebiet der gesamten Europäischen Union einen vergleichbaren, „guten Zustand“ der Gewässer zu erreichen. Dabei werden diese auch auf ihre strukturelle Güte (bauliche Situation der Gewässer: sind sie noch naturnah oder stark ausgebaut?), ihre chemische Belastung und ihre biologische Qualität untersucht. Zugleich sollen Ursachen für mögliche Defizite ermittelt und Maßnahmen getroffen werden, um Abhilfe zu schaffen.

In einem ersten Schritt wurden die entsprechenden nationalen Gesetzgebungen an die Wasserrahmenrichtlinie angepasst. 2002 erfolgte eine entsprechende Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) und 2005 des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG).

Parallel dazu wurde eine landesweit einheitliche Bestandsaufnahme vorhandener Daten und Informationen vorgenommen, um abschätzen zu können, ob der „gute Zustand“ erreicht werden kann. Diese Daten wurden entsprechend ausgewertet. Ein abschließender „Ergebnisbericht Rur und südliche sonstige Maaszuflüsse“ wurde im Juni 2005 veröffentlicht. Zur Begleitung der Erarbeitung der Bestandsaufnahme wurde für das Einzugsgebiet der Rur ein „Kernarbeitskreis“ sowie ein „Großer Kernarbeitskreis“ gebildet, in die die zuständigen Hauptakteure eingebunden waren: Das Landesumweltministerium, die Bezirksregierung Köln, die Kreisverwaltungen, die Landwirtschaft, die Naturschutzverbände, RWE Power AG, die Provinz Limburg, die Waterschap Roer en Overmaas und der Wasserverband Eifel-Rur.

Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für das Einzugsgebiet der Rur

Bis Mitte 2008 wurden die vorliegenden Ergebnisse der Bestandsaufnahme durch intensive Messungen überprüft; ebenso wurden Datenlücken geschlossen, die sich aus den bisher vorhandenen Informationen eventuell ergaben. Zur organisatorischen Erleichterung der weiteren Erarbeitungsschritte wurde das Einzugsgebiet der Rur in fünf Planungseinheiten unterteilt:

  • Untere Rur
  • Mittlere Rur
  • Obere Rur
  • Inde
  • Wurm.

Aufbauend auf den Monitoringergebnissen wurden in so genannten „Runden Tischen“ unter Beteiligung aller wasserwirtschaftlichen Akteure Maßnahmen abgestimmt, die die verbliebenen Defizite so weit wie möglich vermindern sollen. Dabei waren auch Fragen der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit zu beachten. Es galt darüber hinaus, die für die Menschen lebenswichtige Funktionalität bestimmter Bauwerke, die einerseits unverzichtbare wasserwirtschaftliche Aufgaben erfüllen, aber andererseits eine Beeinträchtigung der Natürlichkeit von Gewässern darstellen, zu berücksichtigen. Ebenso wurden Maßnahmen der Abwasserbeseitigung mit in die wasserwirtschaftlichen Überlegungen aufgenommen, doch sind diese unabhängig von der EU-Wasserrahmenrichtlinie schon durch dementsprechende Landesverordnungen begründet.
Alle diese Erarbeitungen wurden bis Mitte 2008 bei der Bezirksregierung Köln gesammelt, landesweit weiter verarbeitet, um dann daraus den Entwurf eines Bewirtschaftungsplanes und eines Maßnahmenprogramms aufzustellen. Dieser Entwurf wird nun am 22.Dezember durch das Landesumweltministerium veröffentlicht und soll nach einer halbjährlichen öffentlichen Beteiligung bis Ende 2009 in eine endgültige Form gebracht werden. Der Plan regelt behördenverbindlich, wie die Bewirtschaftung der Gewässer in Zukunft aussehen soll, um den in der EU-Wasserrahmenrichtlinie geforderten „guten Zustand“ zu erhalten bzw. zu erreichen und welche Maßnahmen dazu notwendig werden.

In der Folge werden dann in einer zeitlich abgestuften Vorgehensweise bis 2027 die entwickelten Maßnahmen im Detail zu planen und zu realisieren sein. Dabei wird von dem geforderten Zielerreichungszeitpunkt 2015, unter Berücksichtigung einer möglichen Verlängerung des Umsetzungszeitraums um zweimal sechs Jahre, in begründeten Fällen abgewichen.