Nutzungsregelungen für die Stauanlagen des WVER

Der Wasserverband Eifel-Rur gestattet die Nutzung seiner Stauanlagen Rurtalsperre Schwammenauel, Staubecken Heimbach und Staubecken Obermaubach zu Wassersportzwecken gemäß den folgenden Regelungen: 

  1. Regelungen für die Stauanlage Rurtalsperre Schwammenauel
  2. Regelungen für das Staubecken Heimbach
  3. Regelungen für das Staubecken Obermaubach
  4. Ordnungsbehördliche Verordnung für die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs am Obersee der Rurtalsperre Schwammenauel