Gesetzliche Aufgaben
Zu den gesetzlichen Aufgaben des WVER gehören nach der Vorgabe des Eifel-RurVG:
- der Hochwasserschutz und die Verstetigung des Wasserflusses,
- die Bereitstellung von Wasser für die Trinkwassergewinnung und von Betriebswasser sowie die Ausnutzung der Wasserkraft,
- die Unterhaltung oberirdischer Gewässer,
- die Bewässerung und Entwässerung von Grundstücken,
- die Beseitigung von Abwässern aus Gewerbe und Privatbereich,
- die Herstellung von naturnahen Verhältnissen an den Gewässern sowie die Sicherung eines guten Zustandes der Gewässer
Grundlage des verbandlichen Handelns ist dabei die Idee des „Flussgebietsmanagements”, bei der alle wasserwirtschaftlichen Aufgaben in einer Hand gebündelt sind. Diese Vorstellung ist auch eine Leitidee der neuen EU-Wasserrahmenrichtlinie, die sich zum Ziel gesetzt hat, europaweit einen „guten Zustand” der Gewässer zu erreichen.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben betreibt der WVER ein miteinander verbundenes Talsperrensystem sowie leistungsfähige Kläranlagen und kümmert sich um den Erhalt von Fließgewässern.
Damit erweist er sich als moderner und umfassender Dienstleister der Wasserwirtschaft, dessen Ziel der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage für uns und unsere Kinder ist.