Gründung

Im Jahre 1990 verabschiedete der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz über den Wasserverband Eifel- Rur (Eifel-RurVG = Eifel-Rur Verbandsgesetz). Damit entschied der Gesetzgeber, dass die wasserwirtschaftlichen Aufgaben entlang des Einzugsgebiets der Rur nicht mehr von einer Vielzahl von kleinen Verbänden erfüllt werden sollten. Statt dessen sollte ein fachlich spezialisierter Großverband alle erforderlichen Tätigkeiten konzentriert in einer Hand erledigen. Dadurch wurden die Kommunen weitgehend von diesen Aufgaben entlastet, und die Verschmelzung von vielen kleineren Vorgängerverbänden (insgesamt 24) öffnete auch den Weg für kostensparende Synergieeffekte.

Das 1990 beschlossene Eifel-RurVG trat nach einer organisatorischen Übergangszeit am 01. Januar 1993 in Kraft, der WVER nahm seine Arbeit auf. Der frühere Talsperrenverband ging in den Wasserverband auf, in den Folgejahren wurden der Unterhalt der Fließgewässer von kleineren Vorgängerverbänden und bis 2003 alle Kläranlagen von den Mitgliedskommunen übernommen.