Struktur
Der WVER ist als sondergesetzlicher Verband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seine Mitglieder sind:
- die Kommunen im Verbandsgebiet
- die Kreise im Verbandsgebiet
- Wasser nutzende und Abwasser ableitende gewerbliche Betriebe im Verbandsgebiet
- die Trinkwasserversorger im Verbandsgebiet
Oberstes Organ des Verbandes ist die Verbandsversammlung, in die die Mitglieder Delegierte entsenden. Diese wählen den 15-köpfigen Verbandsrat, der insbesondere die Führung der Geschäfte duch den Vorstand überwacht.
Aufsichtsbehörde des WVER ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Strukturdiagramm des WVER: