Verbandsversammlung

Oberstes Organ des Verbandes ist die Verbandsversammlung, in die die Mitglieder Delegierte entsenden.

Den Delegierten kommen wichtige Aufgaben zu wie z. B. die Entgegennahme des Jahresberichts des Verbandsratsvorsitzenden und des Vorstands, die jährliche Genehmigung des Wirtschaftsplans für das jeweilige Folgejahr, die Genehmigung der so genannten Sechs-Jahres-Übersicht, die Entgegennahme des Berichts der internen Rechnungsprüfer aus den Reihen der Mitglieder, die Entlastung des Vorstands und die Bestellung der Rechnungsprüfer sowie von externen Wirtschaftsprüfern. Ebenso dazu gehört die turnusgemäße Wahl des Verbandsrats (alle fünf Jahre) sowie die Besetzung des Ausschusses für Veranlagungsregeln zur Berechnung der Beiträge und des Widerspruchsausschusses, der sich mit Widersprüchen aus den Reihen der Mitglieder beschäftigt.

Die einzelnen Mitglieder der Gremien finden Sie hier: